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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

Tjerk Reijinga: ist ein Ein-Mann-Unternehmen nach niederländischem Recht, das die Innenarchitektur (im weitesten Sinne) und mahlen ausüben möchte.

Der Kunde: Die natürliche Person, Personengesellschaft, Gesellschaft oder juristische Person, die Tjerk Reijinga als andere Partei mit der Arbeit beauftragt hat;

Der Auftrag oder die Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Tjerk Reijinga in Bezug auf die Ausführung der Arbeiten von Tjerk Reijinga.

Das Projekt: Das Gebäude, Gebäude oder Gebäude oder ein Teil davon, auf das sich die an Tjerk Reijinga erteilte Anweisung bezieht.

 

Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und zusätzlichen (Folge-) Aufträge in Bezug auf von Tjerk Reijinga erbrachte Dienstleistungen, Warenlieferungen von Tjerk Reijinga und darüber hinaus für alle anderen mit Tjerk Reijinga getroffenen Vereinbarungen gemäß den Angaben im Angebot oder Auftragsbestätigung, sofern nicht anders angegeben oder die Parteien ausdrücklich von diesen Bedingungen abweichen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Artikel 3: Angebote und Auftragsbestätigungen

3.1 Alle Aufträge gelten als an Tjerk Reijinga übergeben. Dies gilt auch, wenn ausdrücklich oder stillschweigend beabsichtigt ist, dass der Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Auswirkungen der Artikel 7: 404 und 7: 407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausgeschlossen. Jede Partei ist berechtigt, die Abtretung auf Wunsch mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden. Tjerk Reijinga hat im Falle einer vorläufigen Kündigung Anspruch auf Bezahlung der bis dahin geleistete Arbeit, der mit der Kündigung zusammenhängenden Tätigkeiten und zusätzlichen Kosten.

Die Wahl von Dritten, die vom Auftragnehmer beauftragt werden sollen, erfolgt nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel dieses Dritten. Der Kunde stellt Tjerk Reijinga von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Rechtsberatungskosten, die in irgendeiner Weise mit der für den Kunden ausgeführten Arbeit zusammenhängen, sofern dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

3.2 Eine Auftragserteilung, in der die Dienstleistungen und Aktivitäten von Tjerk Reijinga beschrieben werden, wird von Tjerk Reijinga schriftlich bestätigt und vom Kunden zur Genehmigung unterschrieben. Mündliche Vereinbarungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Tjerk Reijinga schriftlich bestätigt wurden.

3.3 Die Bestimmungen des Absatzes 2 dieses Artikels berühren nicht die Möglichkeit für beide Parteien, die Durchführung der Abtretung auf andere Weise nachzuweisen.

3.4 Wenn keine der Parteien die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Auftragsbestätigung noch nicht vom Kunden zur Genehmigung unterschrieben wurde und der Kunde dennoch einverstanden ist, dass Tjerk Reijinga mit der Ausführung der Abtretung beginnt, gilt der Auftraggeber als die Erfüllung der Abtretung. in Übereinstimmung mit dem Angebot.

 

Artikel 4: Ausführung des Auftrages

4.1 Tjerk Reijinga stellt sicher, dass er ausreichend ausgestattet ist, um die Verantwortung für das Projekt, auf das sich der Auftrag bezieht, zu tragen. Tjerk Reijinga fungiert als vertrauenswürdiger Mann des Kunden.

4.2 Der Auftraggeber stellt alle Informationen rechtzeitig zur Verfügung und trifft rechtzeitig Entscheidungen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

4.3 Der Kunde gibt Aufträge, Aufträge oder Anweisungen in Bezug auf das Projekt nicht an Dritte weiter, ohne Tjerk Reijinga zu kennen.

 

Artikel 5: Gebühren, Bürokosten, Kosten Dritter

5.1 Die Vergütung von Tjerk Reijinga kann wie folgt vereinbart werden:

(a) nach einem Prozentsatz der endgültigen Bau- und Einrichtungssumme zuzüglich etwaiger zusätzlicher Bauarbeiten, die vom jeweiligen Auftragnehmer vergeben werden; oder

(b) auf der Grundlage eines vorbestimmten Stundensatzes; oder

(c) durch Vereinbarung eines Pauschalbetrags ohne Umsatzsteuer.

5.2 Die in Absatz 1 genannte Gebühr beinhaltet nicht Agenturkosten, Reise- und Übernachtungskosten, leichten Druck und Plotkosten, Kosten für Berater, Kosten für die Überwachung der Ausführung der Konstruktion, Kosten für Änderungszeichnungen, Kosten für die Durchführung ) Messen und Zeichnen bestehender Bedingungen. Diese Kosten werden separat angegeben, soweit dies dem Kunden möglich ist.

5.3 Für Kosten, die zum Zeitpunkt der Annahme der Abtretung unvorhergesehen waren, wird eine gesonderte Gebühr fällig.

 

Artikel 6: Gebühr für eine geänderte Bestellung

6.1 Der Client ist ein separater v Entschädigung für zusätzliche Arbeit (zusätzliche Arbeit), die von Tjerk Reijinga ausgeführt wurde, als Folge von: (a) geänderten (Regierungs-) Vorschriften oder Regierungserlassen; oder (b) Änderungen des Designs auf Wunsch des Kunden, nachdem das Design festgelegt oder genehmigt wurde. Tjerk Reijinga informiert den Kunden rechtzeitig über die Art der zusätzlichen Arbeit und deren Kosten, es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände nicht möglich und die Durchführung der zusätzlichen Arbeit lässt keine Verzögerung zu oder verursacht erhebliche Verzögerungen. 6.2 Stellt sich während der Ausführung des Auftrages heraus, dass zusätzliche Arbeiten von Tjerk Reijinga oder einem für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages zu stellenden Dritten vorgenommen werden müssen, ohne dass dies auf die in Absatz 1 genannten Situationen zurückzuführen ist Parteien der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen.

 

Artikel 7: Zahlungs- und Inkassokosten 7.1 Die Rechnungen von Tjerk Reijinga sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das Bank- oder Girokonto von Tjerk Reijinga zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde rechtlich in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden alle Forderungen von Tjerk Reijinga sofort fällig und zahlbar. 7.2 Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges des Kunden in Bezug auf eine Zahlungsverpflichtung sind auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat fällig, mindestens jedoch die gesetzlichen Zinsen zu diesem Zeitpunkt. 7.3 Alle Kosten, die Tjerk Reijinga durch die Zahlung seiner Rechnungen entstehen, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, gehen zu Lasten des Kunden. 7.4 Die außergerichtlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen bis zu € 5000, -: 15% auf den ausstehenden Betrag, mindestens jedoch € 350, -; über das Vielfache bis € 10.000, -: 10%; für jeden weiteren 10.000 € wird der Prozentsatz dann um 2% auf mindestens 2% reduziert. Die hier genannten Beträge werden zum ersten Mal am 1. Januar 2005 um jeweils 10% pro 5 Jahre erhöht. 7.5 Führt die Einziehung einer Forderung zu einem Gerichtsverfahren, muss der Kunde die tatsächlich von Tjerk Reijinga entstandenen Anwaltsgebühren erstatten. Die Arbeit des von Tjerk Reijinga beauftragten Anwalts muss gemäß den Standards der niederländischen Anwaltskammer angemessen berücksichtigt werden. 7.6 Der Kunde hat bei einem Streitfall gegen Tjerk Reijinga ohne Abzug oder Zahlung zu zahlen. 7.7 Jede Zahlung dient immer der Erstattung von Zinsen und Kosten und an zweiter Stelle der ältesten ausstehenden Rechnung, unabhängig davon, ob der Kunde bei der Zahlung angibt, dass er sich auf eine spätere Erklärung bezieht. 7.8 Alle Ansprüche von Tjerk Reijinga wird sofort fällig, wenn der Kunde eine Zahlungseinstellung oder eine Rückzahlung der Schulden im Sinne der Art. 284 ff. des Finanzaufsichtsgesetzes beantragt hat oder für Insolvenz erklärt wurde oder sonst auf Zahlungsschwierigkeiten gestoßen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde sein Geschäft in eine andere Rechtsform überführt, an einen Dritten überträgt oder den Ort seiner Niederlassung und / oder seines Wohnsitzes ins Ausland verlegt.

 

Artikel 8: Dauer und Kündigung 8.1 Die Abtretung kann vorzeitig gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien schuldhafte Mängel bei der Erfüllung der Abtretung hat. Diese Kündigung muss durch Einschreiben mit Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. 8.2 Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages durch den Kunden, ohne dass ein schuldhafter Mangel bei der Erfüllung des Auftrages durch Tjerk Reijinga sowie bei vorzeitiger Beendigung durch Tjerk Reijinga wegen schuldhafter Handlungen des Kunden vorliegt, ist Tjerk Reijinga berechtigt: a) 125% der Gebühr, berechnet nach dem Stand der Aktivitäten zum Zeitpunkt der Stornierung; (b) die Erstattung aller entstandenen und angefallenen Kosten aus den Verpflichtungen, die Tjerk Reijinga zum Zeitpunkt der Kündigung bereits im Hinblick auf die Erfüllung der Abtretung eingegangen ist.

 

Artikel 9: Verspätung bei der Ausführung der Abtretung Wird die Erfüllung der Abtretung durch Umstände verzögert oder unterbrochen, die Tjerk Reijinga nicht zuzurechnen sind, so ist der Kunde verpflichtet, die Kosten dieser Verzögerung bzw. Tjerk Reijinga zu tragen zu kompensieren. Tjerk Reijinga wird den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über die Verspätung und die damit verbundenen Kosten informieren.

 

Artikel 10: Abweichung vom Design Abweichungen von untergeordneter Bedeutung einerseits zwischen der von Tjerk Reijinga gelieferten Arbeit und andererseits dem ursprünglichen Entwurf

kein Grund für die Ablehnung, Minderung, Entschädigung oder Auflösung des Vertrages. Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände keinen angemessenen oder geringfügigen Einfluss auf den Nutzungswert des Designs haben, werden stets als Abweichungen von untergeordneter Bedeutung betrachtet.

 

Artikel 11: Eigentum und Urheberrecht 11.1 Originale von Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Budgets, Kostenvoranschlägen, Berichten und anderen Dokumenten, die Tjerk Reijinga während der Erfüllung des Auftrags erstellt hat, bleiben in seinem Eigentum, unabhängig davon, ob diese dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden oder an Dritte. 11.2 Tjerk Reijinga hat das Recht, seine Entwürfe, Skizzen, Fotografien und alle anderen Abbildungen seines Entwurfs, wie in dem Urheberrechtsgesetz von 1912 oder dem Benelux-Gesetz über Zeichnungen und Modelle genannt, unabhängig davon zu erstellen, zu veröffentlichen, zu reproduzieren und zu wiederholen. ob diese dem Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. 11.3 Der Auftraggeber darf die Ausführung des Entwurfs durch Tjerk Reijinga oder einen Teil davon nicht ohne Tjerk Reijinga wiederholen.

 

Artikel 12: Haftung 12.1 Werden bestimmte Teile des Auftrages einschließlich konstruktiver Hinweise und Montagehinweise von Dritten erfüllt, haftet Tjerk Reijinga nicht für diese Teile und für die Handlungen dieser Dritten. Beabsichtigte Dritte sollten bei Bedarf unabhängig angesprochen werden. 12.2 Tjerk Reijinga haftet nicht für indirekte Schäden des Kunden oder Dritter, einschließlich Folgeschäden und Folgeschäden. 12.3 Tjerk Reijinga ist befugt, Fehler, für die es auf eigene Rechnung haftet, zu reparieren und / oder den aus diesen Fehlern resultierenden Schaden zu begrenzen oder zu beseitigen. 12.4 Wenn das Design von Tjerk Reijinga nicht für die geschätzte Bausumme ausgeführt werden kann und dieser Umstand auf Tjerk Reijinga zurückzuführen ist, muss Tjerk Reijinga nur das Design überarbeiten, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. In diesem Fall werden die Kosten für die Überarbeitung des Entwurfs von Tjerk Reijinga getragen. 12.5 Hat der Kunde ein mit der Bestellung verbundenes Schadensrisiko versichert oder auf sonstige Weise auf Dritte übertragen, so ist er verpflichtet, seine Rechte gegen die Versicherungsgesellschaft oder einen Dritten auf Tjerk Reijinga zu übertragen, andernfalls die Haftung von Tjerk Reijinga in Höhe von der Nutzen wird reduziert. 12.6 Im Falle einer Haftung von Tjerk Reijinga ist diese auf einen Betrag von € 68.067, - begrenzt, um den Schaden pro Auftrag zu zahlen, oder, wenn die Gebühr von Tjerk Reijinga höher ist als € 68.067, - in Höhe von Gebühr von Tjerk Reijinga für maximal € 680.670, -. Die Gebühr ist definiert als der in Artikel 5 Absatz 1 genannte Betrag, ohne die in Artikel 5 Absatz 2 genannten Kosten. 12.7 Unbeschadet des Absatzes 6 dieses Artikels ist jegliche Haftung von Tjerk Reijinga auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall durch Artikel 15 angegeben ist willkürlich bestimmt. 12.8 In Bezug auf seine in diesem Artikel genannte Haftung wird Tjerk Reijinga eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, deren Versicherung mindestens den gleichen Schutz bietet wie die kürzlich von der Professional Association of Dutch Interior Architects BNI erstellte und veröffentlichte Fensterpolice. Auf Wunsch des Kunden wird Tjerk Reijinga die Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er diese Versicherungspflicht erfüllt hat. 12.9 Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn Tjerk Reijinga der Schaden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens oder Mangels schriftlich angezeigt wird. In jedem Fall erlischt jeder Schadensersatzanspruch, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tag, an dem der Vertrag durch Abschluss oder Beendigung des Vertrages gekündigt wurde, vor Gericht gebracht wird.

 

Artikel 13: Höhere Gewalt 13.1 Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand, der die Erfüllung des Auftrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert und der nicht Tjerk Reijinga zuzurechnen ist. Dazu gehören auch: Streiks in Unternehmen, mit denen Tjerk Reijinga Vereinbarungen zur Abwicklung des Auftrages getroffen hat, ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen, unvorhersehbare Stagnation bei den Lieferanten sowie, soweit nicht bereits vorgesehen, der Fall Tjerk Reijinga oder 13.2 Tjerk Reijinga hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der höhere Gewalt verursacht, erst eintritt, nachdem Tjerk Reijinga seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen. 13.3 Tjerk Reijinga hat das Recht, im Falle höherer Gewalt seine Verpflichtungen auszusetzen. Wenn die Verhinderung der Einhaltung durch höhere Gewalt länger als einen Monat andauert, haben beide Parteien Anspruch auf den Vorbehalt Vereinbarung, ohne dass eine der Parteien für Schäden haftet. 13.4 Wenn Tjerk Reijinga seine Verpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur eingeschränkt erfüllen kann, ist Tjerk Reijinga berechtigt, diesen Teil gesondert zu erklären, und der Kunde ist zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet.

 

Artikel 14: Auflösung, Wenn Tjerk Reijinga nach Vertragsschluss Umstände kennt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Tjerk Reijinga berechtigt, den Abtretungsvertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. und den Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen zu verlangen, es sei denn, der Kunde bietet auf erstes Anfordern eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen.

 

Artikel 15: Anwendbares Recht und Streitbeilegung 15.1 Für die Abtretung und die daraus folgenden Vereinbarungen gilt niederländisches Recht. 15.2 Alle Streitigkeiten - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die zwischen dem Kunden und Tjerk Reijinga oder deren Rechtsnachfolgern oder Abtretungsberechtigten, die sich aus der Abtretung ergeben, oder aus hieraus resultierenden Vereinbarungen entstehen, werden durch beurteilt der zuständige Richter in den Niederlanden. 15.3 Wird ein Urteil des Schiedsgerichts durch ein rechtskräftig gewordenes rechtskräftiges Urteil ganz oder teilweise aufgehoben, hat jede der Parteien das Recht, den Streitfall gemäß diesem Artikel erneut zu wiederholen, sofern er nicht entschieden ist.

Soest(dijk), 24 mei 2018

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